Die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt für Schäden, die Dritten durch die betrieblichen Tätigkeiten Ihres Unternehmens entstehen.
Die Anlässe können vielfältig sein: Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter hat einen Fehler gemacht. Eines Ihrer Erzeugnisse weist einen Produktionsmangel auf, der beim Kunden zu Folgeschäden führt.
Die Umwelt kann durch Ihre betriebliche Tätigkeit in Mitleidenschaft gezogen werden. In solchen Fällen sind Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen haftbar – auch für Schäden, die durch Fehler Ihrer Mitarbeiter entstehen. Die Kosten können in die Millionen gehen.
Selbst wenn nicht gleich die Existenz des Unternehmens gefährdet ist, können die finanziellen Folgen schwerwiegend sein.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Unternehmen, indem sie alle berechtigten Zahlungsansprüche gegenüber geschädigten Dritten übernimmt. Aber nicht jede Schadenersatzforderung ist legitim.
Auch hier unterstützt Sie die Betriebshaftpflicht: Sie prüft alle Forderungen gegen Sie genau. Sind Sie unberechtigt, wehrt die Versicherung sie für Sie ab – der sogenannte passive Rechtsschutz der Betriebshaftpflicht.
Alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit sind versichert. Es ist unerheblich, welcher Mitarbeiter einen Schaden gegenüber Dritten verursacht hat.
Der Ort spielt ebenfalls keine Rolle: auf dem Grundstück der Firma, vor Ort beim Kunden, im öffentlichen Raum. Auch Geschäftspartner, die sich bei Ihnen aufhalten, sind versichert.
Wichtig dabei: Der Haftpflichtschutz gilt nur für Schäden, die Dritten entstehen. Werden Sie selbst oder einer Ihrer Mitarbeiter bei der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit geschädigt, greift die Betriebshaftpflicht nicht.
Ein Beispiel: Einer Ihrer Geschäftspartner stolpert bei einem Termin in Ihrem Konferenzraum über eine Teppichkante, zieht sich dabei eine langwierige Verletzung zu und fordert Schmerzensgeld. Hier greift die Betriebshaftpflicht.
Im Fall der Fälle übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung die Haftung für von Ihrem Unternehmen verursachten