Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Ein wesentlicher Vorteil bei der bAV ist, dass der Arbeitgeber den Beitrag aus dem unversteuerten Bruttogehalt zahlt. Dadurch spart er Steuern und Sozialabgaben. Aber auch der Arbeitgeber profitiert durch eine Reduzierung der Sozialversicherungsabgaben.

Der Vorteil der bAV ist, dass der Arbeitnehmer damit einen Teil seines Lohns in einen Sparanteil für die Altersvorsorge umwandelt. Das schmälert zwar das monatliche Bruttoeinkommen, der Vorteil ist, dass Angestellte weniger Geld versteuern müssen. Auch die Sozialabgaben fallen geringer aus.

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